EUROGATE wird auch nach BAG-Entscheidung zu tariflichen Differenzierungsklauseln an bisheriger Praxis zugunsten von ver.di-Mitgliedern festhalten
Bremen, 25. März 2011 +++ EUROGATE erklärt, dass vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht beabsichtigt sei, von der bisherigen Praxis abzuweichen, nach der ausschließlich an ver.di-Mitglieder die Erholungsbeihilfe gezahlt wurde.
In seiner gestrigen Entscheidung zu der von der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) angestrengten Klage gegen einen im Jahre 2008 abgeschlossenen Haustarifvertrag über die Zahlung einer Erholungsbeihilfe ausschließlich an ver.di-Mitglieder hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts die darin vereinbarte Sonderleistung für Gewerkschaftsmitglieder ausdrücklich für zulässig erklärt. Unwirksam ist nach Auffassung des BAG jedoch die im gleichen Tarifvertrag geregelte sogenannte Spannensicherungs- oder Abstandsklausel. Diese Klausel sieht vor, dass immer dann, wenn der Arbeitgeber die gleiche Zahlung freiwillig auch nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer/innen gewährt, den Gewerkschaftsmitgliedern eine um den gleichen Betrag aufgestockte Zahlung zu leisten ist.
Dem beklagten HHLA–Haustarifvertrag war ebenfalls im Jahre 2008 der Abschluss eines inhaltlich identischen Tarifvertrages zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Zentralverband deutscher Seehafenbetriebe (ZDS) vorausgegangen. Dieser Tarifvertrag über die Gewährung einer jährlichen Erholungsbeihilfe in Höhe von 260 Euro für ver.di–Mitglieder findet auch auf die Gesellschaften der EUROGATE-Gruppe Anwendung.
„Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung festgestellt, dass Arbeitgeber tariflich nicht gezwungen werden dürfen, Gewerkschaftsmitglieder und andere Arbeitnehmer unterschiedlich zu behandeln. Damit sind nun die Voraussetzungen gegeben, die Erholungsbeihilfe auch an Mitarbeiter, die nicht bei ver.di organisiert sind, zahlen zu können“, so Andreas Bergemann, Arbeitsdirektor bei EUROGATE.
„Wir fühlen uns aber nicht nur an den Wortlaut, sondern auch an den Geist unserer Tarifverträge gebunden. Und gemeinsames Verständnis von ver.di und ZDS war es seinerzeit, den Mitgliedern der vertragsschließenden Gewerkschaft durch die Erholungsbeihilfe einen Teilausgleich für ihre durch die Mitgliedschaft entstehenden Aufwendungen zukommen zu lassen. An diese Übereinkunft werden wir uns halten, auch wenn wir nach dem BAG-Urteil nun anders handeln könnten.“
„Im Übrigen sei es auch kaum vermittelbar, zu einem Zeitpunkt, wo Kurzarbeit und andere Maßnahmen zur Krisenbewältigung gerade erst hinter uns liegen, freiwillige Arbeitgeberleistungen neu auf den Weg zu bringen“, so Bergemann weiter.
Über EUROGATE:
EUROGATE ist Europas führende Containerterminal-Logistik-Gruppe. Das Netzwerk betreibt gemeinsam mit Contship Italia neun Containerterminals von der Nordsee bis zum Mittelmeer. Ein neuer Seeterminal in Wilhelmshaven befindet sich derzeit im Bau. Das Leistungsspektrum wird abgerundet durch intermodale und cargomodale Dienstleistungen. EUROGATE wurde 1999 gegründet. In 2010 schlug die Unternehmensgruppe europaweit 12,6 Mio. TEU um. Weitere Informationen unter www.eurogate.eu.
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